Vermögensübertragung — Anlagenumsetzung * * * Vermögens|übertragung, 1) Recht: 1) im bürgerlichen Recht Vermögensübernahme. 2) im Gesellschaftsrecht Form der Umwandlung eines Rechtsträgers nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 (§§ 174 ff.). Die meisten… … Universal-Lexikon
Anlagenumsetzung — Vermögensübertragung … Universal-Lexikon
Erbschaftsteuer in Ungarn — In Ungarn werden bei einem Erwerb von Todes wegen Erbschaftsteuern und bei untentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden Schenkungsteuern erhoben. Inhaltsverzeichnis 1 Gegenständliche und persönliche Steuerpflicht 2 Nachlass 3 Steuerklassen,… … Deutsch Wikipedia
Umwandlungsrecht — Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufig Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen… … Deutsch Wikipedia
UmwG — Basisdaten Titel: Umwandlungsgesetz Abkürzung: UmwG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht … Deutsch Wikipedia
Umwandlungsgesetz — Basisdaten Titel: Umwandlungsgesetz Abkürzung: UmwG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia
Trust (Recht) — Ein Trust ist im juristischen Sinn eine von einer Person unter Lebenden[1] oder für den Todesfall[2] geschaffenen Rechtsbeziehung,[3] wenn Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen… … Deutsch Wikipedia
Umwandlung — Gestaltswandel; Wandlung; Transformation; Verwandlung; Metamorphose (fachsprachlich); Umgestaltung; Verwandlungsprozess; Metabolismus; Veränderung; Überführung; … Universal-Lexikon
Aktiengesellschaft — AG * * * Ạk|ti|en|ge|sell|schaft 〈[ tsi ] f. 20; Abk.: AG, AG., A. G., A. G.〉 Handelsgesellschaft, deren Grundkapital aus den Einlagen der Gesellschafter besteht, mit denen diese (beschränkt od. voll) haften u. aus denen sie in Form von… … Universal-Lexikon
Vermögensübernahme — Vermögens|übernahme, die vertragliche Übernahme des Vermögens eines anderen (Rechtsnachfolge). Ein Vertrag, durch den sich jemand zur Übertragung seines gegenwärtigen Vermögens oder eines Bruchteils davon verpflichtet (Vermögensübertragung),… … Universal-Lexikon